Kostenerstattung

Welche Kostenerstattung ist möglich?

Die Behandlung mit körpereigenen Knochenzellen wird derzeit nicht durch die Regelleistung der Krankenkassen und –versicherungen berücksichtigt.

Die Kostenerstattung sollte individuell geklärt werden.

Bei weiteren Fragen berät Sie Ihr behandelnder Arzt gern persönlich.