Jährliches Dokument nach § 10 WpPG

Nach § 10 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, mindestens einmal jährlich bestimmte kapitalmarktrelevante Informationen, die sie in den vorausgegangenen zwölf Monaten veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt haben, in einem Dokument zusammenzufassen und dem Publikum zugänglich zu machen (sog. Jährliches Dokument).

Seit dem 01.07.2012 gilt das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) in seiner neuen Fassung. Die Vorschrift zum jährlichen Dokument wurde ersatzlos gestrichen.

Das jährliche Dokument ist letztmalig für den Zeitraum des vor dem 01.07.2012 zu veröffentlichenden Jahresabschlusses zu erstellen. Der Jahresabschluss ist bei Unternehmen, die an einem organisierten Markt agieren, bis maximal vier Monate nach dem Abschlussstichtag zu veröffentlichen. Das heißt, dass alle Unternehmen, deren Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt und   jene, deren Geschäftsjahr Ende Januar oder Februar endete, noch ein jährliches Dokument für 2011 erstellen, dem Publikum zur Verfügung stellen und bei der BaFin hinterlegen müssen.

Bitte finden Sie nachfolgend das Jährliche Dokumente des Jahres 2011 sowie die der vorangegangenen drei Jahre in chronologischer Reihenfolge.

Frühere Jahrgänge senden wir Ihnen gerne als pdf Datei zu.

 

Jährliches Dokument