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Jährliches Dokument
Jährliches Dokument nach § 10 WpPG
Nach § 10 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, mindestens einmal jährlich bestimmte kapitalmarktrelevante Informationen, die sie in den vorausgegangenen zwölf Monaten veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt haben, in einem Dokument zusammenzufassen und dem Publikum zugänglich zu machen (sog. Jährliches Dokument).
Bitte finden Sie nachfolgend die Jährlichen Dokumente des aktuellen sowie der letzten drei Jahre in chronologischer Reihenfolge.
Frühere Jahrgänge senden wir Ihnen gerne als pdf Datei zu.
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JaehrlichesDokument_codonAG_2009.pdf
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JaehrlichesDokument_codon_AG_2008.pdf
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JaehrlichesDokument_codonAG_2007.pdf
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JaehrlichesDokument_codon_AG_2006_2007.pdf
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